Leider konnten wir Bündnisgrüne im Landkreis Oder-Spree nicht verhindern, dass am Mittwoch im Kreistag ein Vorratsbeschluss zur kommenden Landratswahl beschlossen wird. Was passiert, wenn in der Stichwahl keiner der Kandidierenden das erforderliche Quorum von 15% aller Wahlberechtigten erhält? Der Beschluss sieht vor, dass die Landrätin oder der Landrat dann vom Kreistag gewählt wird.
Ich habe mich dagegen ausgesprochen, weil es eine selbsterfüllende Prophezeiung ist: Es macht den Anschein, als würden die Kreistagsmitglieder kein Vertrauen in die Wählerinnen haben. Sehr schade, gerade in Zeiten, wo viele Menschen das Vertrauen in Politik und Verwaltung verlieren. Wir sollten optimistischer in die Zukunft blicken und unseren Wählerinnen mehr zutrauen!
Den Kritikern meiner Argumentation möchte ich sagen: Der Landkreis und die Verwaltung bleiben auch ohne diesen Beschluss handlungsfähig. Wenn es am Ende doch notwendig wäre, könnten wir diesen Beschluss auch dann noch fällen, wenn das erforderliche Quorum nicht erreicht wird.
Zudem gab es einen Antrag der Fraktion BVB/Freie Wähler zum Livestream des Kreistags. Wir Abgeordneten wurden zuvor dazu befragt und eine Mehrheit hat sich für den Livestream ausgesprochen. Dennoch wurde der verbindlicher formulierte Antrag abgelehnt. Aber die Kreisverwaltung ist nach wie vor damit beauftragt, den Livestream umzusetzen. Es wird wohl nur länger dauern. Für die demokratische Teilhabe der Wähler*innen finde ich diesen Schritt wichtig und werde da dranbleiben!
Weitere Einblicke gibt es bei Bündnis 90 / Die Grünen Oder Spree.